Das Digitale-Dienste-Gesetz

Impressum und Datenschutz auf dem neuesten Stand – und vieles mehr …

Mit dem Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai 2024 ist es wichtiger denn je, dass Ihre Online-Präsenz konform bleibt. Doch worum genau geht es da eigentlich?

Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz?

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist die nationale Umsetzung des europäischen Digital Services Acts (DSA) und gilt für alle Unternehmen, die elektronische Dienste anbieten. Es ist ein neues europäische Regelwerk, das in Deutschland das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöst und gezielt erweitert. Ziel des DDG bzw. DSA ist es, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen und faire Bedingungen für alle Akteure im digitalen Markt zu gewährleisten.

Konkret liegt der Fokus der neuen Verordnung auf Verantwortlichkeit, Transparenz und Sorgfaltspflichten.

Unternehmer, die digitale Dienste anbieten, müssen bestimmte Pflichten erfüllen, wie die Bekämpfung rechtswidriger Online-Inhalte, die Einhaltung von Transparenzanforderungen und die Gewährleistung eines wirksamen Beschwerdemechanismus für Nutzer.
Unter anderem im Fokus sind bei Onlinepräsenzen die Bereiche Impressum und Datenschutz: Das erfordert Anpassungen dieser Seiten.

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Das Digitale-Dienste-Gesetz

Bereit für das DDG? Wir helfen Ihnen!

Wir freuen uns darauf, Sie dabei zu unterstützen, die Herausforderungen des Digitalen-Dienste-Gesetzes zu meistern und Ihre Online-Präsenz zukunftssicher zu machen.

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Website auf den neuesten Stand zu bringen und sich rechtlich abzusichern.

Nehmen Sie einfach gleich Kontakt mit uns auf:
Telefonisch unter 0821 60 99 87 80 oder per Email an info@gz-media.de.

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