Machen Sie mit uns Ihre Website fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz!

Warum das bevorstehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine bedeutende Veränderung für Ihre Online-Präsenz darstellen wird.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was bedeutet das für mich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Betreiber von Webseiten und sieht vor, die öffentlich verfügbaren Onlinedienste barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass ihre Produkte den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen müssen. Konkret bedeuten die strengen Anforderungen des BFSG unter anderem: große, gut leserliche Schriften, ausreichende Kontraste, Menübedienung allein mit der Tastatur (ohne Maus) und Vieles mehr, Auszeichnung von Bildelementen u.v.m. Noch nicht über alle Themen herrscht aktuell Konsens. Gleichzeitig gibt es weitere positive Aspekte, die neben der Barrierefreiheit mit diesen Maßnahmen erzielt werden: verbessertes Google-Ranking, erweiterte Zielgruppenansprache, und eine gesteigerte Kundenzufriedenheit. Schließlich bringt eine barrierefreie Homepage eine bessere Nutzererfahrung für alle:Eine klare Struktur, einfache Navigation und gut lesbare Inhalte verbessern die Benutzerfreundlichkeit für jeden Besucher.
Das Digitale-Dienste-Gesetz

Wer betroffen ist

Das Gesetz richtet sich an alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten, somit alle Betreiber von Webseiten, Shop und Apps. Websites, die sich an Endverbraucher wenden, fallen automatisch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und müssen Ihre Websites zwingend barrierefrei gestalten. Ausnahmen gibt es für kleinere Unternehmen. Für Unternehmen im B2B-Bereich ist die Faktenlage noch nicht klar geregelt, sie sind vorläufig ausgenommen – doch auch in diesem Bereich ist jedoch mit Änderungen zu rechnen. Bei einer Rüge durch die Marktüberwachungsbehörden wird zunächst zur Behebung des Mangels aufgefordert, später drohen Bußgelder bis 100.000 Euro oder Einstellung der Onlinepräsenz.

Was jetzt zu tun ist

Das BFSG wird am 28. Juni 2025 verbindlich für alle betroffenen Unternehmen. Mit uns vermeiden Sie Bußgelder und behalten die rechtlichen Anforderungen im Auge. Im Moment gibt es noch einige Fragezeichen zu den Regularien und ihrer Umsetzung. Lassen Sie sich nicht von den offenen Fragen verunsichern. Wir halten Sie auf dem Laufenden zu den aktuellen Entwicklungen und stehen bereit, um Ihnen zu helfen.Unser Service für Ihre BFSG-Konformität:
  • Website-Check
  • Maßnahmenplan und Angebot
  • Zuverlässige, termingerechte Umsetzung
Verpassen Sie nicht die Deadline. Wir helfen Ihnen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten und BFSG-Konformität sicherzustellen. Ihr Team der gz[media] in AugsburgWenn Sie schon jetzt mehr erfahren möchten: Am besten einfach direkt anrufen unter 0821 60 99 87 80 oder eine E-Mail schreiben an info@gz-media.de.